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Doppelbesteuerung - DBA - Deutschland - USA - Investieren in USA

Steuerliche Aspekte:

Die Besteuerung erfolgt gemäß dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dementsprechend hat der Anleger seine gewerblichen Einkünfte grundsätzlich in den USA zu versteuern, so dass er von den niedrigeren US-Steuersätzen und Freibeträgen profitieren kann. Im Übrigen werden die Einkünfte der Anleger in Deutschland nicht besteuert.

Die Einkünfte der Anleger unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Der Anleger ist als ausländischer Staatsbürger verpflichtet, für alle in den USA erzielten Einkünfte eine persönliche US-Steuererklärung abzugeben. Die JUSA Invest stellt den Anlegern die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Auf Wunsch benennt JUSA Invest dem Anleger einen geeigneten Steuerberater, den der Anleger mit der Erstellung seiner US-Steuererklärung beauftragen kann.

Für ledige Arbeitnehmer gelten für das Jahr 2009 folgende Steuersätze:

Einkommen in USD
Steuersatz für diesen Teil des Einkommens
Bis zu 8.350
10 %
8.350 bis 33.950
15 %
33.950 bis 82.250
25 %
82.250 bis 171.550
28 %
171.550 bis 372.950     
33 %
über 372.950
35 %



Steuersätze für getrennt veranlagte, verheiratete Anleger 2009:

Einkommen in USD
Steuersatz für diesen Teil des Einkommens
Bis zu 8.350
10 %
8.350 bis 33.950
15 %
33.950 bis 68.525
25 %
68.525 bis 104.425
28 %
104.425 bis 186.475     
33 %
über 186.475
35 %


Die Progression wird jährlich der Inflation angepasst, so wird die "kalte Progression" - im Gegensatz zu Deutschland - vermieden.

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